DIE AUFGABEN DER KONSULATE IN BAYERN

Was ist ein Konsulat?

Ein Konsulat ist die Vertretung eines Staates, der eine Konsulin oder ein Konsul vorsteht. Im Unterschied zu einer Botschaft, die die Regierung eines Landes vertritt, nehmen Konsulate vor allem die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Entsendestaates wahr. Sie erfüllen zudem Verwaltungsaufgaben und pflegen Kontakte im Gastland.

Man unterscheidet zwischen Berufs- und Honorarkonsuln. Ein Berufskonsul ist regelmäßig ein hoher Beamter des Entsendestaates, der das Konsulat leitet. Berufskonsuln genießen Amtsimmunität, d.h. sie unterliegen bei Ausübung ihres Amtes nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Ein Honorarkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul. Er ist hierzulande zumeist ein Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, der die Interessen des Entsendestaates vertritt. Er genießt sog. Amtshandlungsimmunität, d.h. er ist bei unmittelbaren Amtshandlungen zur Wahrnehmung seiner konsularischen Aufgaben vor der Gerichtsbarkeit und hoheitlichen Maßnahmen geschützt.

Die Gesamtheit aller konsularischen Vertreter wird als Konsularisches Korps bezeichnet. An der Spitze des Konsularischen Korps stehen der Doyen und der Generalsekretär. Aktuell ist Gábor Tordai-Lejkó, Generalkonsul von Ungarn, Doyen des Konsularischen Korps in Bayern, Vizedoyen ist Dr. Sergey Ganzha, Generalkonsul der Russischen Föderation. Die Funktion des Generalsekretärs übt seit 2016 Dr. Friedemann Greiner, Honorarkonsul der Republik Ruanda, aus.

Was sind die Aufgaben der Konsulate?

Die Aufgaben der Konsulate werden auf völkerrechtlicher Basis in Staatsverträgen geregelt, u.a. durch das Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963. Dazu gehören:

» Betreuung von Staatsangehörigen aus den Entsendestaaten, z.B. Ausstellung von Pässen oder deren Verlängerung,

» Ausstellung von Visa für deutsche Bürgerinnen und Bürger, die ins Ausland reisen wollen,

» Betreuung von Staatsbesuchen, Gästen und Delegationen aus den Entsendestaaten,

»Förderung wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Herstellung und Pflege von Handelsbeziehungen,

» Organisation von Unternehmerreisen,

» Suche nach deutschen Interessenten für Unternehmensansiedlungen in den Entsendestaaten,

» Förderung kultureller und sozialer Projekte,

» Mitarbeit bei Kultur- und Künstleraustausch,

» Vorbereitung von Messen und Ausstellungen in Deutschland und den Entsendeländern,

» Zusammenarbeit mit Ministerien, Behörden und öffentlichen Institutionen,

» Förderung von Gemeinde- und Städtepartnerschaften

Was bedeuten die Konsulate für Bayern?

Die Welt wächst immer stärker zusammen. Es gehört daher zum Selbstverständnis Bayerns, gute Beziehungen zum Ausland und ein großes Netzwerk zu pflegen. Die Partner Bayerns sind Länder und Regionen in unmittelbarer Nachbarschaft, in Europa und in der ganzen Welt. Dort, wo man sich unter Nachbarn nah ist, wo Geschichte und Kultur verbinden, wo gemeinsame Interessen erkennbar werden, engagiert sich die Bayerische Staatsregierung als Partner.

Die Konsulate vor Ort öffnen uns hierbei viele Tü­ren zu unseren Partnern weltweit. Sie vermitteln der Bayerischen Staatsregierung vielfältige Kontakte in Europa und der Welt. Auf diese Weise stellt Bayern wichtige Weichen für die bayerische Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Verwaltung.

Die Konsulate sind zudem erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern, wenn sie beispielsweise eine Auslandsreise planen und dazu ein Visum benötigen. Die Konsulate sind auch behilflich bei der Anerkennung von Urkunden oder bei der Suche von Rechtshilfe im Ausland.

Textquelle: Bayerische Staatskanzlei